Wann benötigen Sie einen Brandschutznachweis?
Bei genehmigungsbedürftigen Bauvorhaben ist der Brandschutz nachzuweisen. Zum Beispiel ist dies in Schleswig-Holstein über die Landesbauordnung (LBO) im §70, Absatz 1 und der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) im §11 geregelt. Der Brandschutznachweis besteht zum einen aus einem Textteil, der die brandschutztechnischen Anforderungen für ein geplantes Objekt beschreibt. Diese Anforderungen werden auch zusätzlich mit farblichen Eintragungen und Symbolen in einem Grundriss des Gebäudes visualisiert. Feuerbeständige Wände werden z.B. in rot dargestellt, die Rettungswege in unterschiedlichen Grüntönen – je nachdem, ob sie horizontal oder vertikal im Objekt verlaufen.
In einem Brandschutznachweis werden u.a. aufgeführt und beschrieben:
- Anforderungen an Gebäudeabschlusswände, tragende Wände und Stützen, Decken und Trennwände (Feuerwiderstandsklassen, Brandverhalten von Baustoffen) in Abhängigkeit von der jeweiligen Gebäudeklasse
- Brandschutztechnische Anforderungen an Dächer
- Der Nachweis zum ersten und zweiten Rettungsweg, also auch die Beschreibung der Anforderungen an notwendige Treppenräume und notwendige Flure
- Der Nachweis der Löschwasserversorgung in Abstimmung mit dem örtlichen Versorger und auf Grundlage des DVGW-Arbeitsblattes 405
Das Bauordnungsrecht fordert, dass der Entwurfsverfasser auf entsprechende Fachplaner zurückzugreifen hat, falls er nicht die erforderliche Sachkunde und Erfahrung besitzt. Durch unsere Erfahrung in verschiedensten Bauvorhaben im Neubau und Bestand, auch bei denkmalgeschützten Gebäuden, können wir für Sie einen genehmigungsfähigen Brandschutznachweis erstellen. Bei einer frühzeitigen Beauftragung, also bereits in der Vorplanungsphase, können auf Wunsch auch verschiedene Varianten aufgezeigt werden, da es im vorbeugenden Brandschutz nicht nur „die eine Lösung“ gibt. Sprechen Sie uns gerne an.