Brauche ich tatsächlich ein Räumungskonzept?
Für Versammlungsstätten sind gemäß §42 MVStättVO (Muster-Versammlungsstättenverordnung) gegebenenfalls Räumungskonzepte aufzustellen. Bei Verkaufsstätten über 5000 m² fordert §27 MVKVO (Muster-Verkaufsstättenverordnung) ebenfalls, dass Räumungskonzepte zu erstellen sind. Weitere Anwendungsmöglichkeiten solcher Konzepte wären z.B. größere Veranstaltungen im Freien. Ebenfalls kann es für Banken, Schulen, Krankenhäuser oder Pflegeheime im Rahmen der Gefahrenabwehr wichtig sein, ein derartiges Konzept zu erstellen. Der Begriff „Räumung“ bedeutet, dass im Gefahrenfall ein Gebiet kurzfristig bei akuter Gefahr verlassen werden muss. Sollen Personen in ein sicheres Gebiet gebracht werden, in dem sie dann auch beispielsweise verpflegt und versorgt werden (z.B. Verlegung von Krankenhauspatienten nach einem Notfall in andere Einrichtungen), kann man den Begriff der „Evakuierung“ verwenden.
Vom Zeitpunkt der Brandentdeckung bis zum Eintreffen der Feuerwehr
Wir erstellen gerne für Ihr Unternehmen oder Ihre Veranstaltung ein entsprechendes Räumungskonzept nach VDI 4062. Dabei werden unter anderem die Nachbarschaft und mögliche Gefahrenpotentiale, Alarmierungsmöglichkeiten, die Möglichkeiten zur Unterbringung von Personal, Verhalten bei Wetterphänomenen etc. betrachtet und im Zusammenspiel mit dem Auftraggeber Lösungsansätze erarbeitet. Je nach Komplexizität erfolgt eine mikroskopische Räumungsanalyse mit einer Simulationssoftware, um z.B. Probleme in Bezug auf Staupunkte innerhalb der Rettungswege aufzuzeigen. Für einfache Fragestellungen kann auch das Handrechenverfahren nach Prededtschenski und Milinski zur Anwendung kommen. Ebenfalls untersuchen wir Ihren organisatorischen Brandschutz und binden Ihre Brandschutz- und Räumungshelfer/-innen sowie Ihre/n Brandschutzbeauftragte/n ein. Im Rahmen der Erstellung Ihres Räumungskonzeptes werden auch die Möglichkeiten zur Alarmierung von Beschäftigten betrachtet und Vorschläge zur Erstellung von Anweisungen im Räumungsfall erarbeitet. Dies ist nur ein Auszug aus den vielen Parametern, die bei einem schlüssigen Räumungskonzept einzubinden sind.
Wir beraten Sie gerne, falls Sie Interesse an der Erstellung eines Räumungskonzeptes haben. Durch unsere Erfahrung im planerischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz finden wir die richtige individuelle Lösung für Ihren Betrieb.